Versicherung / Gesetzeslage

Da Sie mit der Einlagerung immer ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis eingehen, gibt es zu Ihrem Schutz vom Gesetz her einen ausführlichen Lagervertrag, i.d.R. nach den Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransportgewerbes. Den genauen Wortlaut dieser Bedingungen finden Sie hier, bekommen aber die Vertragsunterlagen ohnehin im Voreld zugestellt.

Da die Versicherungswirtschaft in den Bedingungen und Konditionen leider keine wirkliche Unterscheidung zwischen einem Schaden- und Verlustanfälligen Warenumschlagslager und der Möbel-/Inventarlagerung macht (mit in der Regel einem Lagerein- und -ausgang ohne zwischenzeitliche Bewegung) empfehlen wir unseren Kunden eine formlose Mitteilung an die meistens bestehende Hausratversicherung (bei Privatkunden) oder Geschäftsinhalteversicherung (bei Gewerbekunden).

Wenn dort der vorübergehend andere oder zusätzliche Standort in unserem Lager hinterlegt ist, gibt es keine Prämienänderung und die Versicherung greift auch auf alle Lagerrisiken in unseren Räumlichkeiten (die ohnehin aus Versicherersicht wesentlich niedriger sind, als in jedem Haus oder Geschäftsraum).

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