Außenaufzüge

Seit 1980 setzen wir bei unseren Umzügen auch Außenaufzüge ein. Diese erleichtern unseren Mitarbeitern die Arbeit und reduzieren die absolute Arbeitszeit.

Heute stehen uns vier Aufzüge zur Verfügung, die wir von der zweiten bis zur siebten Etage einsetzen können. Voraussetzung: Die örtlichen Gegebenheiten lassen dies zu.

Und: Außenaufzüge sind in den meisten Fällen auch deutlich schneller als normale Personenaufzüge, da diese natürlich permanent auch von Mietern genutzt werden und damit den Transportbetrieb unterbrechen.

Damit wir einen Außenaufzug problemlos einsetzen können, müssen einige Gegebenheiten beachtet werden:

  • Vom Standplatz bis zum Fenster muss sich eine grade Linie ergeben. Bei einem Knick, wie zum Beispiel bei einer Dachgaube, ist der Einsatz nur selten möglich.
  • Ebenfalls in einer graden Linie vor dem Fenster muss sich eine Aufstellfläche von mindestens 2,5 x 3,5 Meter befinden. Der Abstand zur Hauswand muss, je nach Neigung, zwei bis fünf Meter betragen.
  • Die Fassade oder der Fenstersims muss die Belastung des Schrägaufzugs unter Belastung aushalten können. Glatte Schieferfassaden ohne Fenstersimse sind daher nicht geeignet.
  • Das Fenster muss mindestens eine Größe von 80 x 100 Zentimetern haben, damit der Einsatz von Außenaufzügen möglich ist. Je nach Größe der Möbel muss das Fenster größer sein.
  • Zur Aufstellung im öffentlichen Parkraum oder auf der Fahrbahn ist eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes notwendig. Die benötigte Halteverbotszone richten wir gerne für Sie ein.

Wenn sie Ihren Umzug selbst durchführen wollen, aber dennoch einen Außenaufzug benötigen, stellen wir Ihnen gerne einen unserer Aufzüge mit erfahrenem Begleitpersonal zur Verfügung.

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