Lagerversicherung

Wir raten Ihnen davon ab, eine separate Lagerversicherung über die in den Lagerbedingungen festgesetzte Mindesthaftung hinaus abzuschließen, da diese verhältnismäßig teuer ist.
Stattdessen raten wir Ihnen dazu, Ihre Hausratversicherung schriftlich über den neuen Standort Ihrer Einrichtung in Kenntnis zu setzen. Bei bestehendem Versicherungsschutz fällt in diesem Fall für gewöhnlich keine Prämie an.

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